Wie viele Toiletten müssen pro Kopf zur Verfügung stehen?
Gestaltung und Ausstattung
Antwort
Für Schultoiletten gibt es keinen starren bundesweiten Schlüssel, wohl aber klare Orientierungswerte, auf die sich Schulen beziehen können.
Maßgeblich ist die ASR A4.1 „Sanitärräume“
Sie legt Mindestzahlen je nach Anzahl der Nutzenden und der Gleichzeitigkeit der Nutzung fest.
Da Schultoiletten überwiegend in Pausen gleichzeitig genutzt werden, wird im Schulbereich meist von hoher Gleichzeitigkeit ausgegangen.
Beispiel (hohe Gleichzeitigkeit)
bis 25 Personen → 4 Toiletten
26–50 Personen → 6 Toiletten
51–75 Personen → 7 Toiletten
76–100 Personen → 9 Toiletten
(Orientierung nach ASR A4.1; Urinale können bei Jungentoiletten einen Teil ersetzen)
VDI 6000 Blatt 6 (Sanitärtechnik in Schulen)
Sie wird häufig für Neubau und Sanierung genutzt und arbeitet in der Praxis oft mit einem Richtwert von ca. 1 WC pro 20–25 Schüler*innen (je nach Konzept und Schulform). Sie ist keine Pflicht, gilt aber als anerkannte Regel der Technik.
Unabhängig von der reinen Anzahl gilt: Toiletten müssen gut erreichbar, nutzbar, nicht dauerhaft gesperrt und hygienisch betrieben werden (Infektionsschutzgesetz). Zu wenige Toiletten können daher auch ein Gesundheits‑ und Organisationsproblem sein, nicht nur ein bauliches.